SGV Langenfeld/MonheimJetzt Mitglied werden

Unser Wanderprogramm in Heftform als PDF zum Download oder auf dieser Webseite unter Wanderungen

wanderprogramm_1hj_2026.pdf

Hier geht es zu unserem digitalen Wanderplan ->  Wanderungen

 

Hier findest du Informationen zu unserem digitalen Wanderplan und dessen Benutzung

Hier findest du Anleitungen zur Nutzung unseres digitalen Wanderplans

Hinweise und Informationen für unsere Mitglieder und Gäste

  • Das Wanderprogramm ist bezüglich der Veranstaltungstage, Abfahrtstermine usw. allein
    maßgebend.
  • Änderungen und Ergänzungen nach Verteilung des Wanderprogramms werden auf unserer
    Internetseite www.sgv-langenfeld-monheim.de bekanntgegeben.
  • Alle Treffpunkte zu unseren Veranstaltungen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
    angegeben, auf Langenfelder Gebiet.
  • Unser monatliches Wanderangebot wird neben der Veröffentlichung in der Presse an folgenden
    Stellen veröffentlicht:

In Langenfeld:

    • im SGV-Schaukasten vor dem Rathaus
    • auf der Website der Stadt Langenfeld
    • bei der VHS im Kulturzentrum
    • im Foyer der Stadthalle
    • im Schaukasten Richrath-Kirche
    • im Foyer der SSK Richrath
    • an der Litfaßsäule im SGL-Eingangsbereich

In Monheim:

    • in der Geschäftsstelle der Kulturwerke
    • in der Stadtbücherei
    • im Bürgerhaus Baumberg
  • Weiterhin wird das Wanderprogramm bei unseren zahlreichen Inserenten zur Mitnahme ausgelegt.
  • Alle Angebote sind gebühren- und verpflichtungsfrei. Rückfragen zu den Angeboten sind an den/die
    jeweiligen Wanderführer/Wanderführerin (WF) zu richten. Die WF können - wenn erforderlich - Weg
    und Ziel der Wanderung ändern.
  • Der Abbruch einer Wanderung liegt im Ermessen des WF.
  • Gastwanderern bieten wir bis zu 5 Schnuppertouren an.
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
  • Zur Anfahrt besteht in der Regel eine Mitfahrmöglichkeit in privaten PKWs. Betriebskostenbeiträge:
    Erwachsene € 0,10/km für die ersten 100 km,
    € 0,08/km für die darüber hinaus gefahrenen km ̧ mindestens jedoch € 2,50.
  • Jugendliche von 14-17 Jahren zahlen die Hälfte.
  • Für Kinder werden keine Kostenbeiträge berechnet.
  • Ein Anspruch auf Mitnahme kann nicht geltend gemacht werden.
  • Die Mitfahrt unserer Mitglieder und Gäste erfolgt auf eigene Gefahr.
    Jeder Teilnehmer wird gebeten:
    1. den Weisungen des WF zu folgen und insbesondere den Wanderweg nicht zu kritisieren,
    2. nicht zu weit vorauszueilen oder zurückzubleiben und dem WF mitzuteilen, wenn er die
         Wanderung abbrechen will,
    3. sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden,
    4. die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten.
    5. Hunde sind während der gesamten Wanderung anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die
    von seinem/n Hund/en angerichteten Schäden. Bei Mehrtagewanderungen dürfen Hunde
    nur in Absprache mit dem jeweiligen WF mitgenommen werden.
    6. Radwanderer tragen aus Sicherheitsgründen einen Helm.
    Ein selbstverständliches Gebot für jeden Wanderer: In der freien Landschaft oder am Rastplatz wird
    kein Abfall weggeworfen sondern wieder mitgenommen!