Die Arbeit der Wegemarkierer
Nach § 59 des Landschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LG-NW) ist der Sauerländische Gebirgsverein die von der höheren Landschaftsbehörde befugte
Organisation zur Markierung der Wanderwege in seinem Vereinsgebiet.
Dieser Auftrag verpflichtet zu einer einheitlichen und qualitätsvollen Wegemarkierungs-arbeit mit Qualitäts-Wegemarkierungs-Material.
Laut Beschluss des SGV-Lenkungskreises Wege vom 28.04.09 wird in Zukunft nur noch derjenige einen Wegemarkierer-Ausweis bekommen, der seine Sachkunde in einem von
der SGV-Wanderakademie organisierten Lehrgang bezogen hat. Desweiteren muss der Teilnehmer für die Ausgabe des Wegemarkierer-Ausweises Mitglied des SGV sein.
Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript und eine Teilnahmebescheinigung.
In den Lehrgangsgebühren sind die Referentenkosten, das Skript, Tagungskaffee und - getränke und die Mittagsverpflegung enthalten.
Teilnahmegebühr/ Leistungen: für SGV-Mitglieder 70 EUR pro Person | Nicht-Mitglieder 100 EUR (Die Kosten erstattet i.d.R. der Entsender)
Anmeldung: über SGV-Wanderakademie, Dirk Zimmermann
Anmeldungen werden schriftlich von Dirk Zimmermann unter Angabe der geforderten Daten entgegen genommen.
Hinweis:
Der Wegemarkiererausweis hat aufgrund des Beschlusses der Bezirksfachwarte für Wege aus dem Jahr 2010 eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und ist nach Ablauf durch
eine erneute Teilnahme an einem Fortbildungsseminar der SGV-Wanderakademie alle 5 Jahre zu erneuern.
Hier sind die Wege aufgeführt, die in unserem Abteilungsgebiet liegen und von unseren Wegewarten überwacht und gegebenenfalls neu markiert werden.